Fördermittel: Eigenkapitalersatz
Steht Ihr Unternehmen auf einem ausreichenden Fundament?
Die Relation von eingesetztem Eigenkapital zu den eingegangenen unternehmerischen Risiken ist ein „Schlüsselwert“ für alle Kapitalgeber. Als Hilfsgröße wird immer die Eigenkapitalquote des Unternehmens genannt. Als Grundregel gilt, dass mit der Eigenkapitalquote die Bereitschaft der Geldgeber wächst sich an der Finanzierung Ihres Unternehmens zu beteiligen. Ab einer Eigenkapitalquote von 30 Prozent lässt dieser Effekt jedoch merklich nach, somit steigert eine Eigenkapitalquote von mehr als 40 Prozent die Bereitschaft zur Finanzierung kaum noch.
Die Frage der richtigen Höhe der Eigenkapitalfinanzierung ist immer auch eine Frage des tatsächlich eingegangenen Risikos. Nach der betriebswirtschaftlichen Regel soll das Eigenkapital mindestens einen Euro größer sein, als die Summe aller in Euro berechneten eingegangenen Risiken.
Ob das in Ihrem Unternehmen verfügbare Eigenkapital ausreicht können Sie selbst prüfen. Der WABECO Subventionslotse® hat hierzu eine Tabellenkalkulation entwickelt (Microsoft Excel .XLS), die Sie zur Eigenprüfung verwenden können.
Definition Eigenkapital
Eigenkapital (engl. equity) entsteht durch die Einlage eines Gesellschafters in dessen Unternehmen. Bilanziell wird das Eigenkapital auf der Passivseite ausgewiesen und ist somit Teil der Finanzierung des Unternehmens.
Typisch für das Eigenkapital ist, dass es unbefristet dem Unternehmen zur Verfügung steht. Eventuell mögliche Rückzahlungsverpflichtungen sind eingeschränkt. Seine primäre Funktion ist, dass es zur Verlustdeckung herangezogen werden kann (Haftungsfunktion). Im Insolvenzfall darf das Eigenkapital nicht an die Gesellschaft bzw. den Unternehmer zurückgezahlt werden. Erst im Falle einer Liquidation, nach dem alle vorrangigen Gläubigeransprüche bedient worden sind, ist eine Restverteilung an die Gesellschafter denkbar.
Wesentliche Merkmale des Eigenkapitals
-
unbegrenzte Laufzeit
-
keine festen Verzinsungsansprüche (Zahlungen erfolgen nur, wenn auch Geld da ist)
-
nachrangige Bedienung bei der Liquidation
-
für alle Ihre Unternehmensaktivitäten verwendbar
-
keine Sicherheiten notwendig
-
verbessert Ihre Bonität und Ihr Rating (Basel II)
Eigenkapitalersatz – zur Stärkung des „Immunsystems“ Ihres Unternehmens
Reicht das im Unternehmen verfügbare Eigenkapital nicht aus, besteht durch eine Förderung die Möglichkeit dieses durch den Eigenkapitalersatz zu erhöhen. Beim Eigenkapitalersatz in der Förderung wird dem Gesellschafter (Inhaber) bzw. den Gesellschaftern (Inhabern) Kapital langfristig zur Verfügung gestellt, damit dieses in die Unternehmung eingezahlt werden kann. Der Eigenkapitalersatz kann direkt in das Eigenkapital eingezahlt werden. Es besteht auch die Möglichkeit die Gelder als Gesellschafterdarlehen zu vergeben. Die Gestaltung hierzu ist relativ frei. Der Eigenkapital wird den Gesellschaftern (Inhabern) nur für betriebliche Zwecke überlassen. Die Verwendung muss im Rahmen eines Verwendungsnachweises erbracht werden. Meist wird eine Bank (Hausbank) zur Prüfung eingeschaltet, um die ordnungsgemäße Verwendung sicher zu stellen.
Definition Eigenkapitalersatz
Rechtlich ist der Begriff des Eigenkapitalersatzes in Österreich mit dem Eigenkapitalersatzgesetz (EKEG) geregelt.
Hierbei geht es um die Frage, unter welchen Bedingungen Gesellschafterdarlehen zurück gezahlt werden dürfen bzw. welche Gelder der Bilanz wie Eigenkapital gegenüber Dritten behandelt werden müssen bzw. dürfen.
Im Sinne der deutschen Förderung und der nicht rechtlich definierten Begrifflichkeit des Eigenkapitalersatzes erfassen wir hier die Gelder, die nach der Vorgabe der Gesellschafter als echtes Eigenkapital oder als Gesellschafterdarlehen in das Unternehmen eingezahlt werden.
Der Eigenkapitalersatz beinhaltet im Gegensatz zum Zuschuss (hier Link einfügen) eine Rückzahlungsverpflichtung, jedoch gehört er zu den nicht zu besichernden Förderarten.
Die Folgen einer zu geringen Eigenkapitalausstattung
In den Zeiten von Basel II sind Sie als Unternehmer gezwungen sich mit dem Thema der eigenen Eigenkapitalsituation zu beschäftigen, sofern Sie das nicht schon längst tun. Im Bereich der Bonitätsprüfung (Rating) wird auf vielfältige Kennzahlen zurückgegriffen, die von der Eigen- und Fremdkapitalrelation des Unternehmens wesentlich beeinflusst werden.
Die sehr dünne Eigenkapitalausstattung in Deutschland ist bekannt. In einer Studie wurde festgestellt, dass nur jeder vierte Mittelständler ein Ziel für seine Eigenkapitalausstattung definiert hat. In einer Umfrage wurde deutlich, dass je geringer der Jahresumsatz und je kleiner die Eigenkapitalquote ist, umso häufiger Ablehnungen im Rahmen von Kreditverhandlungen oder schlechte Kreditkonditionen zur Folge haben.
Die Vorsorge bestimmt die Verwendung von Eigenkapitalersatz
Die Möglichkeit Eigenkapitalersatz zu verwenden, ist immer dann gegeben, wenn eine Investition geplant wird. Der Antrag auf eine solche Förderung ist immer im Vorfeld der Investition zu stellen. Eine rückwirkende Beantragung (Umfinanzierung i.S. der Förderung) ist nicht möglich.
Mit Hilfe des Eigenkapitalersatzes wird das verfügbare Eigenkapital von tätigen Gesellschaftern ergänzt. Sie als Gesellschafter werden als Privatperson zum Kreditnehmer und treffen mit Ihrer Gesellschaft eine Vereinbarung über die Einbringung der Gelder mit dem Effekt, dass Sie so Ihre Eigenkapitalquote (Anteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals an der Bilanzsumme) verbessern können. Den Effekt sollten Sie nicht unterschätzen, da Ihre Eigenkapitalausstattung Ihr Schlüssel zum Zugang zu anderen Kapitalquellen darstellt.
Im Gegensatz zum traditionellen Eigenkapital wird der Eigenkapitalersatz wieder zurück gezahlt. Die Tilgung erfolgt üblicherweise nach den ersten sieben tilgungsfreien Anlaufjahren in 16 gleichen Halbjahresraten.
Die Zinsvorteile sind nach den ersten fünf Jahren verbraucht. Sollten Sie die Sicherheitenvorteile nicht mehr benötigten, macht die Ablösung des Darlehens nach spätestens zehn Jahren Sinn. Am Ende der Zinsfestschreibung von zehn Jahren sind noch elf Halbjahresraten fällig, somit 68,75 Prozent. Dieser Restwert kann innerhalb der tilgungsfreien Jahre angespart werden.