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Fördermittel: Öffentliche Beteiligung


Fördermittel: Öffentliche Beteiligung

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Die öffentlichen Beteiligungsgesellschaften sind Privatorganisationen der Wirtschaft und deren Organisationen. Die Gesellschafter sind Banken, Versicherungen, Verbände und Kammern. Die Gesellschafter stellen das Eigenkapital und meist sichert die öffentliche Hand die Kapitalanlage durch Bürgschaften und besondere Refinanzierungen ab.

Im Gegensatz zu den privaten Beteiligungsgesellschaften liegt die Obergrenze der Rendite bei öffentlichen Beteiligungsgesellschaften, oft auch Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG) genannt, bei max. zwölf Prozent pro Jahr.

Die direkte Beteiligung ist derzeit noch die Ausnahme. Die typische stille Beteiligung ist die Regel. Die Höhe der Beteiligung beginnt bei 50.000 EUR (Wunschhöhe ab 125.000 EUR) und endet bei 2,5 Mio. EUR.

Eine weitere Grenze liegt in der Höhe des vorhandenen Eigenkapitals im Unternehmen. Die öffentliche Beteiligung wird regelmäßig in so genannter Eigenkapitalparität vergeben. Dabei darf die öffentliche Beteiligung nicht höher sein als das vorhandene Eigenkapital. Die Laufzeit beträgt regelmäßig zehn Jahre. Die laufende Verzinsung wird jährlich bezahlt und am Ende der Laufzeit erfolgt die Rückzahlung in einem Betrag oder durch eine Tilgungsvereinbarung über max. fünf weitere Jahre. Es gilt das Nominalwertprinzip.

Ob Existenzgründer oder sattelfester Unternehmer: Immer wieder stoßen Handwerker auf Kapital- und Finanzierungsprobleme. Hilfe könnten die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG) bieten. Hier finden Unternehmer Kapitalbeteiligungen zu attraktiven Konditionen, ohne sogleich dem Erwartungsdruck so genannter Risikokapitalgeber unterworfen zu sein. Der Grund: Die MBG sind nicht gewinnorientiert, sondern auf Mittelstandsförderung ausgerichtet.


Kein Vergleich mit Risikokapitalgebern

Mit typischen Anbietern von Risikokapital sind MBG nicht zu vergleichen: Sie vergeben Kapital als typisch stille Beteiligung gegen ein jährliches Entgelt. Die Beteiligung ist auf eine nominale Rückzahlung der Einlage ausgelegt, die MBG verdient nicht am Zuwachs der stillen Reserven des Unternehmens. Ein weiterer Vorteil der Beteiligungsprogramme liegt aus Sicht der Betriebe in der Stärkung der Eigenkapitalbasis. Zudem werden Sicherheiten geschont, Finanzierungsspielräume erhöht und kompetente Beratungen angeboten.


Schwachpunkte aus Sicht der Unternehmer

Häufiges Argument der Unternehmer: Sie wollen Herr im Haus bleiben. Zudem betrachten viele Betriebe ein jährliches Beteiligungsentgelt von rund zehn Prozent als zu hoch. Allerdings würden beim reinen Zahlenvergleich geldwerte Vorteile übersehen, die mit den Beteiligungen verbunden sind. Nicht ganz unschuldig an den Vorurteilen seien zudem die MBGs: Die schwache Öffentlichkeitsarbeit der Gesellschaften führe dazu, dass ihre Angebote nur wenig bekannt seien.

Inzwischen machen jedoch Bund und Länder mobil. Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Initiative zur besseren Nutzung von Beteiligungskapital im Mittelstand gestartet und setzt dabei auf mehr Information und Beratung. Auch in Niedersachsen hat sich die Lage seit Erscheinen der Studie etwas verbessert. Spürbare Wirkung hat nach Aussage des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums eine Senkung der Beteiligungskosten von zehn auf 5,5 Prozent gebracht. Mit dem Programm "Beteiligungsoffensive für niedersächsische Unternehmen und Start-Ups" (B.O.N.U.S) soll diese Quote nun noch weiter erhöht werden.

Entwicklung des Beteiligungsgeschäftes der MBGen im Jahr 2006

Im Jahr 2006 haben sich die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften nach vorläufigen Zahlen des BVK mit einem Volumen von 179,0 Mio. Euro (im Vorjahr 168,6 Mio. Euro, plus 6,2 Prozent) an 468 Vorhaben (im Vorjahr 543,0 minus 13,8 Prozent) beteiligt. Der durchschnittliche Beteiligungsbetrag stieg deutlich auf rund 382.500 Euro (im Vorjahr 310.500 Euro, plus 23,2 Prozent).

Bruttoinvestitionen im Jahr 2006

(Quelle: BVK 03/2007, vorläufige Zahlen)

 

Region

Platziertes Volumen [TEuro]

BW

43.300

BE

7.100

SL

14.500

HH

1.800

BY

41.500

HE

7.500

SA

8.300

NS

7.300

NW

0

RP

11.900

SH

14.500

SC

8.900

MV

8.300

TH

4.100

Gesamt

179.000

(insgesamt 468)

 

Auf die vor allem kleine und mittlere Unternehmen finanzierenden 14 Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften entfallen innerhalb des BVK in der Anzahl 48,2 Prozent (im Vorjahr 62,0 Prozent) der Bruttoinvestitionen 2006 (Beteiligungsauszahlungen) in Deutschland aller BVKMitglieder. Aufgrund der nach oben begrenzten Beteiligungshöchstbeträge, die je nach Bundesland zwischen 1,0 Mio. Euro und 5,0 Mio. Euro betragen, liegt ihr Volumenanteil 2006 aber nur bei 4,9 Prozent (im Vorjahr 5,4 Prozent).

Innerhalb der Gruppe der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften entfällt auf die MBG Baden-Württemberg im Jahr 2006 nach der Anzahl mit 23,7 Prozent (im Vorjahr 19,0 Prozent) und einem Volumen von 24,2 Prozent (im Vorjahr 20,9 Prozent) jeweils der größte Anteil der Beteiligungsauszahlungen. An zweiter Stelle folgt beim Beteiligungsvolumen die BayBG in Bayern mit einem Anteil von 23,2 Prozent vor der MBG Schleswig-Holstein und der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft mit jeweils 8,1 Prozent. Nach der Anzahl liegt die MBG Schleswig-Holstein mit 16,0 Prozent wie im Vorjahr an zweiter Stelle vor der BayBG mit 12,0 Prozent. Bezogen auf die gesamten in Deutschland gehaltenen Beteiligungen aller BVK-Mitglieder hat die MBG in Baden-Württemberg alleine einen Anteil von 18,0 Prozent in der Anzahl und 1,4 Prozent des Beteiligungsvolumens und bleibt so mit großem Abstand der häufigste Beteiligungskapitalgeber in Deutschland.


Stärkung der MBG-Beteiligungsfinanzierung durch Bund und Länder

Die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften werden vom Bund und den Ländern in ihrem Förderauftrag, die wirtschaftliche Kapitalbasis der kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken, auf vielfältige Weise unterstützt. Um die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, wurden Anpassungen im ERP-Beteiligungsprogramm der KfW diskutiert und in der ersten Jahreshälfte 2006 umgesetzt. Der Zinssatz des ERP-Beteiligungsprogramms wurde gesenkt. Die MBGen können dadurch ihre Beteiligungen günstiger refinanzieren (bis zu 75 Prozent des Beteiligungsbetrages). Zudem dürfen die MBGen künftig die Gesamtvergütung für ihre typisch stillen Beteiligungen flexibler gestalten. Wesentliche Grundlage der Unterstützung der MBGen durch Bund und Land ist, dass die MBGen ihre erwirtschafteten Erträge wie in der Vergangenheit zur Stabilisierung und zum Ausbau ihrer Fördertätigkeit nutzen. Eine Gewinnausschüttung, wie sie bei kommerziellen Beteiligungsgesellschaften üblich ist, erfolgt bei den MBGen nicht.


De-Minimis-Verordnung überarbeitet – EU erschwert MBG-Beteiligungsfinanzierung

Die durch die Rückgarantien von Bund und Land (insgesamt 49 Prozent) mit einem Beihilfewert versehenen Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften wurden bislang entweder nach der KMU-Freistellungsverordnung bzw. nach der De-minimis-Verordnung ausgereicht. Die EU hat Ende 2006 die Überarbeitung der De-minimis-Verordnung abgeschlossen, eine Änderung der KMU-Freistellungsverordnung ist ebenfalls geplant. Die neue De-minimis-Verordnung ist aber ausschließlich auf Bürgschaften für Kredite anwendbar und lässt eine Vergabe von Garantien gegenüber stillen Beteiligungen nicht mehr zu. Damit ist für die MBGen eine Nutzung der De-minimis-Verordnung nur noch bis zu einer Übergangsfrist am 30. Juni 2007 möglich.

Aus diesem Grund haben die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in Deutschland zusammen mit den Vertretern der Rückgaranten von Bund und Land einen alternativen Ansatz entwickelt, um die Fördertätigkeit aufrecht erhalten zu können. Die Lösung liegt in einem so genannten Prämienzuschussmodell, das im Rahmen der Übergangsfrist ausgearbeitet und implementiert wird. Nach Abklärung des Bundeswirtschaftsministeriums mit der EU-Kommission ist es beihilferechtlich unbedenklich. In jedem Fall wird die Förderung der MBG für das Unternehmen einen höheren Deminimis-Betrag abverlangen. Dadurch konkurriert die Förderung durch öffentliche Beteiligung in steigendem Umfang mit anderen Förderbausteinen. Sofern ein Unternehmen die De-minimis-Freigrenze von 200.000 Euro für einen Zeitraum von drei Kalenderjahren bereits ausgeschöpft hat, ist eine Förderung nicht mehr möglich. Im Einzelfall wird darüber hinaus eine sinnvolle Kombination von Instrumenten (z.B. KfW-Unternehmerkapital, ELR-Zuschüsse, Beratungszuschüsse etc.) erschwert. Trotzdem erwarten wir keine wesentliche Einschränkung unserer Fördertätigkeit.


Ausblick

Die Akzeptanz alternativer Finanzierungsinstrumente steigt gerade im Mittelstand, der in Beteiligungskapital eine Alternative zum klassischen Bankkredit oder als einen sinnvollen Zwischenschritt bei der Nachfolgeregelung erkennt. Gleichzeitig nimmt der Anteil mezzaniner Kapitalmarktprodukte zu, die von Kreditinstituten vertrieben werden. Die Aufnahme eines typisch stillen Beteiligungspartners wie der MBG führt zu einer Verbesserung der Bilanzrelationen mit positiven Auswirkungen für den Mittelstand und die Kreditwirtschaft.

Obwohl im Bereich bis 2,5 Mio. Euro in der Regel eine Angebotslücke für kleine und mittlere Unternehmen besteht, sieht sich auch die MBG einem größer werdenden Förderwettbewerb durch Landesförderinstitute und KfW ausgesetzt. Die Tragfähigkeit des Förderkonzepts der MBG basiert auf einer ausgewogenen Portfoliostruktur. Wenn durch neue Programme anderer Förderinstitute von der MBG weniger Unternehmen mit guter oder überdurchschnittlicher Bonität bedient werden können, gefährdet dies letztlich auch das Angebot für die wirtschaftlich etwas schwächeren Unternehmen.

Durch die neuen Programmangebote erweitern die MBGen ihr Angebotsspektrum kontinuierlich, um ihrem Förderauftrag im Bereich Mezzanine- und Beteiligungsfinanzierung für KMU noch besser gerecht zu werden. Neue Impulse wird auch ein gemeinsames Programm mit der KfW bieten, bei dem die MBG Genussrechtskapital in HGB-Eigenkapital-Qualität anbieten kann. Die Gespräche mit der KfW stehen kurz vor dem Abschluss. Mit einer Umsetzung rechnen wir in der ersten Jahreshälfte 2007. Zusätzlich prüft die MBG eine mögliche Ausweitung ihrer Fördertätigkeit durch die Option zur Übernahme von direkten Beteiligungen. In geeigneten Einzelfällen könnten die MBGen damit Unternehmen mit Beteiligungskapital bei Vorhaben unterstützen, für die eine typisch stille Beteiligung nicht das passende Finanzierungsinstrument ist.

Die MBG-Beteiligungsunternehmen werden im laufenden Jahr von einer weiteren Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung profitieren. Dies dürfte sich positiv auf die Ertragslage der MBG auswirken. Wir rechnen trotz volatiler Märkte und des nach wie vor harten Wettbewerbs mit einem weiteren Rückgang der Ausfallquoten und einer Risikovorsorge auf Vorjahresniveau. Für das Jahr 2007 planen wir deshalb mit steigenden Beteiligungserträgen und einer nahezu unveränderten Kostensituation.

Unter Bereinigung von Sondereffekten im Jahr 2006 erwarten die MBGen eine weitere Verbesserung des Jahresüberschusses.


MBG-Leistungen im Überblick

Die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG) halten sich mit ihren Leistungen und Entscheidungsverfahren weitgehend an ein einheitliches Raster:

Entscheidungsgrundlage für eine Beteiligung:

  • Unternehmenskonzept mit Planbilanzen, Rentabilitätsrechnung, Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätsvorschau
  • wirtschaftliche Verhältnisse und Persönlichkeit des Unternehmers
  • Stellungnahme der Handwerkskammer
  • Mitfinanzierung der Hausbank

Art der Beteiligung:

i.d.R. typische stille (Minderheits-)Beteiligungen

Kapitalverwendung:

für Sachanlage-Investitionen

Beteiligungshöhe:

  • bei Programmen für Existenzgründer in der Regel rund 20.000 bis 150.000 Euro
  • bei Mittelstandsprogrammen rund 50.000 Euro bis fünf Million Euro
  • für westdeutsche Bundesländer gilt Parität von Eigen- und Beteiligungskapital (1:1-Regel)
  • Beteiligungskapital nur im Rahmen einer Mischfinanzierung

Sicherheiten:

  • persönliche Haftung des Beteiligungsunternehmers
  • keine dinglichen Sicherheiten
  • Beteiligungen werden durch eine Bürgschaftsbank garantiert

Laufzeit:

  • 10 Jahre in westdeutschen Bundesländern
  • 15 Jahre in ostdeutschen Bundesländern
  • vorzeitige Rückzahlung – teilweise mit Agio - möglich

Beteiligungsentgelt:

keine Exitvergütung, sondern jährliches Entgelt an MBG aus gewinnunabhängigem und gewinnabhängigem Anteil zzgl. Garantieprovision und Bearbeitungsgebühr. Effektivbelastung rund zehn Prozent pro Jahr

Rechenschaftslegung:

  • i.d.R. quartalweise Berichterstattung (Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Zwischenergebnisse)
  • Besprechung des Jahresabschlusses

Mitsprache und Beratung:

  • kein Eingriff in das operative Geschäft
  • Beratung fast ausschließlich im Finanzbereich

Ausstieg:

MBG ist nicht am Zuwachs stiller Reserven beteiligt. Rückzahlung erfolgt am Ende der Laufzeit zum Nominalwert


Mit dem Antrag auf öffentliche Beteiligung sind außerdem folgende Unterlagen einzureichen:

       Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre

       eine aktuelle BWA inklusive Summen-/Saldenliste

       eine Vorhabensbeschreibung

       eine Kapitalbedarfsermittlung

       die Finanzierung sowie

       eine Übersicht über Kapitaldienstverpflichtungen

Nach einer vorläufigen positiven Beurteilung wird ins Beteiligungsgespräch eingetreten. Hier werden alle Kosten und Verpflichtungen geprüft. Nicht selten sind die Unterlagen mehr als einen Aktenordner dick.

(s. a. vollständige Unterlagenliste)

 

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