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Fördermittel: Nachrangdarlehen

Fördermittel: Nachrangdarlehen

Ohne Sicherheiten und ohne persönliche Haftung finanzieren?!

Es steht in Ihrem Unternehmen eine Investition an und Sie überlegen, wie diese finanziert werden kann. Die Eigenmittel sind gebunden und Ihre Hausbank beleiht die Investition mit 30 bis 40 Prozent der Maschinenkosten. Schulung der Mitarbeiter, Umbauten im Betrieb (Fundamente usw.) und anderen Nebenkosten müssen Sie selbst aufbringen. Hier helfen Nachrangdarlehen, die ggf. bis zu 60 Prozent der Gesamtfinanzierung ausmachen können.

 

Definition Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen sind Darlehen, die mit einem Rangrücktritt hinter andere Zahlungsverpflichtungen (insbesondere der Banken) versehen sind und kommen somit im Rahmen einer Verwertung des Unternehmensvermögens in der Rangfolge erst nach allen Bank- und Lieferantenverbindlichkeiten. Das Nachrangdarlehen wird jedoch von den Gesellschafterdarlehen bedient.

Die Besonderheit des Nachrangdarlehens ist i.d.R. die fehlende Bürgschaft der Gesellschafter gegenüber dem Kapitalgeber. Somit kommt der Vorbereitung auf die Beschaffung eine besondere Bedeutung zu, da die Kapitalgeber eine tiefere Prüfung des Unternehmens wünschen, bevor diese Mittel bereit gestellt werden.

 

Verwendung von Nachrangdarlehen: Kosten oder Investitionen oder beides?

Wie so oft in der Förderung wird zwischen der Förderung von Kosten und Investitionen unterschieden. Die Förderung mit Nachrangdarlehen kann nur auf verschiedene Arten erfolgen:

  • Es werden nur die Investitionen gefördert.
  • Es werden Investitionen gefördert und es gibt eine pauschalen Aufschlag für Nebenkosten.
  • Es werden sowohl Kosten als auch Investitionen gefördert.
  • Es werden nur die Kosten gefördert. Verwendete Anlagegüter werden im Rahmen der Nutzung gefördert, d.h. nur solange die Förderung läuft (pro rata temporis).

 

Zuerst wird die Frage des Nutzens von Nachrangmitteln der Förderung für Ihr Unternehmen durch die Frage beeinflusst, wofür Sie die Mittel in Ihrem Betrieb verwenden möchten.

Die Gestaltungsweise ist vielfältig. Wenn Ihr Unternehmen bspw. immer wieder eigene Entwicklungen betreibt und diese Entwicklungskosten im Vorfeld erfasst, kann eine Förderung möglich gemacht werden. Auch wenn Sie entschieden haben, dass solche Entwicklungskosten aus den eigenen Mitteln betrieben werden sollen, kann die Beantragung zu einer Veränderung der Finanzierungsstruktur in Ihrem Unternehmen führen. Sie können somit bspw. die Lieferantenverbindlichkeiten zurück fahren und ggf. zusätzliche Einsparungen erreichen (Skonto, Anzahlungsbonus usw.). Nachrangdarlehen sind eine Darlehensform bei deren Beantragung keine Sicherheiten erforderlich sind. So kann die begleitende Bank diese Gelder zusätzlich bereitstellen, ohne dass sie ein zusätzliches Obligo eingeht.

Die Zinsen für Nachrangdarlehen sind in der Regel höher als für Bankenkredite, da sie im Falle einer Insolvenz nachrangig bedient werden, das heißt erst nachdem die Forderungen aller anderen Kreditgeber erfüllt sind. In der Gegenrechnung muss die Ersparnis durch die Verwendung dieser Gelder größer sein, als die Kosten bzw. der Mehrertrag der zusätzlich möglichen Umsätze muss höher sein, als die zusätzlichen Kosten. In jedem Fall sind geförderte Nachrangdarlehen billiger als die üblichen Konditionen für Kontokorrentkredite, vor allem, wenn die Konditionen dieser Kontokorrentkredite unverhandelt sind.

Nachrangdarlehen erfüllen eine eigenkapitalnahe Funktion. Es kann eine insgesamt höhere Bonität des Unternehmens erreicht werden. Im Zuge der risikoorientierten Kreditvergabe der Banken durch Basel II erleichtert dies insbesondere auch den Zugang zu weiteren Finanzmitteln.

Nachrangdarlehen sind die schwächste Form des Mezzaninekapitals.

Eine Verlustteilnahme findet nicht statt. Eine Gewinnbeteiligung ist möglich aber nicht zwingend. Aus Sicht des Darlehensnehmers hat das Nachrangdarlehen den Charakter einer rein schuldrechtlichen Finanzierung. Gesellschafter- oder gar Eigentümerrechte werden in keiner Weise tangiert.

 

Weitere Hinweise

Nachrangdarlehen gehören zu den rückzahlbaren und nicht zu besichernden Fördermitteln. Hierzu zählen auch öffentliche Beteiligungen und Eigenkapitalersatz.

 

Weiterführende Links

  • Zuschuss
  • Eigenkapitalersatz
  • Öffentliche Beteiligungen
In dieser Leiste finden Sie Zusatzinformationen zu der jeweils gezeigten Hauptseite.

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