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Fördermittel: Förderdarlehen

Fördermittel: Förderdarlehen

Einfach nur Geld gespart!

Das zinsgünstige Darlehen ist ein ergänzendes Mittel in der Förderung von Unternehmen. Sehr oft wird das zinsgünstige Darlehen mit anderen Förderarten kombiniert. Der Vorteil des zinsgünstigen Darlehen liegt zum einen in der günstigen Kondition für langfristige Finanzierungen und in der Möglichkeit der sofortigen Tilgung ohne Zusatzkosten. (Anm: Diese Festlegung ist im Einzelnen in Verträgen nachzuvollziehen. Drum prüfe, wer sich länger bindet.)

Das zinsgünstige Darlehen wird für alle vier Förderanlässe gewährt, jedoch liegt das Hauptgewicht der zinsgünstigen Darlehen in den Bereichen der Mittelstands- und Personenförderung. Meist geschieht dies durch Integration einer weiteren Förderart, wie z. B. der Ausfallbürgschaft. Die bekannteste Personenförderung in Kombination mit einer Ausfallbürgschaft ist sicher die Eigenkapitalhilfe in der Existenzgründung.

Strukturierung der zinsgünstigen Darlehen

Die öffentlichen Darlehen werden für Investitionen und Betriebsmittel gewährt. Dabei gibt es Darlehen, die nur für eine der beiden Bereiche der Kapitalbindung vergeben werden und solche, die in der Annahme einer Investition auch für Betriebsmittel verwendet werden können.

Weiterhin gilt es Darlehen mit und ohne Verwendungsnachweis zu unterscheiden und letztlich sind Darlehen Subventionen oder einfache Fördermittel.

Investitionsdarlehen

Investitionsdarlehen werden für die Schaffung von Anlagevermögen und die Finanzierung der Teile des Umlaufvermögens gewährt, die dem festen (eisernen) Bestand zugeordnet werden, wie bspw. das Warenlager, das nicht im Umlauf ist, sondern zur Sicherung der Betriebsfunktion notwendig ist.

Im Rahmen der Investitionsförderung werden gerade mittelständische Unternehmen mit Investitionsdarlehen unterstützt. Dies ist die mit Abstand einfachste Form der Förderung und ersetzt die um rund 1,5 % p. a. teureren Bankdarlehen.

Zusätzlich gibt es sehr günstige Darlehen, die in bestimmten Regionen vergeben werden. Diese werden entweder aus dem ERP-Fonds (European Recovery Program - Marschall-Plan) auf Bundesebene vergeben oder aus den Landesgeldern. Diese Darlehen sind meist 3 % p. a. unterhalb der Marktkonditionen.

Investitionsdarlehen werden banküblich besichert. Der Vorteil dieser Förderdarlehen liegt allein in dem Zinspreis und der Rückzahlungskondition. (Laufzeit bis 30 Jahre und endfällige Darlehen bis 20 Jahre sind möglich).

Betriebsmitteldarlehen

Betriebsmittel sind Gelder, die im Rahmen des laufenden Geschäftsprozesses benötigt werden. Betriebsmittelkredite finanzieren somit eine Teile des Umlaufvermögens. Hierzu zählen das Warenlager im Umlauf, die Forderungen und die angearbeiteten aber nicht fertiggestellten Leistungen.

Öffentliche Betriebsmitteldarlehen haben Laufzeiten bis 6 Jahren und werden in diesem Zeitraum getilgt. Die Konditionen liegen gut 3 % p. a. unterhalt den Kontokorrentkonditionen.

Investitionsdarlehen zur Betriebsmittelfinanzierung

Daneben gibt es die Darlehen mit Investitionskreditcharakter, die als Darlehen ohne Verwendungsnachweis vergeben werden. Hierbei treten andere Gründe in den Vordergrund als die Investition, wie bspw. die Schaffung von Arbeitsplätzen. Diese Darlehen sind sehr günstig und haben eine Laufzeit von meist 10 Jahren mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit. Die Konditionen liegen z. T. erheblich unter dem Marktzins. Die Besonderheit ist hierbei, dass durch die Einsparung der Zinszahlungen gegenüber dem Kontokorrent ein grosser Teil der Tilgung aus der Zinsersparnis aufgebracht werden kann.

Da kein Verwendungsnachweis geführt werden muss, können diese Darlehen tatsächlich auch zur Finanzierung der Kapitalbindung in Strukturen Ihres Unternehmens verwendet werden. Der Anlaufverlust ist eine dieser Kapitalbindungen. Sie sollten dabei immer berücksichtigen, dass Anlaufverluste gemeinhin aus dem Eigenkapital finanziert werden sollen, da es neben den schönen Förderungen auch noch das Überschuldungsthema in der Bilanz Ihres Unternehmens gibt.

Verwendungsnachweis bei Förderdarlehen

Was dem Bankkredit die Zweckerklärung ist, ist bei den Fördermittel der Verwendungsnachweis. Der Unterschied liegt vor allem darin, dass die Zweckerklärung vor der Auszahlung abgegeben wird und der Verwendungsnachweis belegt wird.

Für die Finanzierung bestimmter Vorhaben mit den entsprechenden Förderdarlehen kann auf einen solchen Verwendungsnachweis verzichtet werden bzw. er ist nicht vorgesehen. Aus der Sicht der Subventionslotsen ist dies eine grosse Hilfe für bestimmte Finanzierung, jedoch kann es auch sein, dass diese Gelder für irgendwas (Ihr Boot?) verwendet werden. In dieser Beschreibung gehen wir immer davon aus, dass die Gelder zur Erfüllung der Betriebsfunktionen im Betrieb verbleiben.

Subvention oder einfaches Fördermittel?

Es gibt Förderdarlehen, die als reine Bankmittel mit guten Konditionen gesehen werden. Hier müssen Sie nur die vergebende Bank überzeugen, dass Sie ein Anrecht auf die Mittel haben. Dies ist eine einfache Abwicklung. Diese Darlehen werden nicht zuletzt zum "auffüllen" von Finanzierungen benutzt, die die möglichen Subventionswerte schon ausgereizt haben.

Mit Darlehen, die einen Subventionswert beinhalten, ist dies anders. Innerhalb der EU wird (meist im Jan.) ein Referenzzins, z. Z. 1,77 % festgelegt. Liegt die Kondition eines Förderdarlehens effektiv unterhalb dieser Kondition und das Darlehen ist kein Marktdarlehen (einfache Fördermittel sind Marktdarlehen), dann ist ein Subventionswert zu berechnen. Der Rechenalgorithmus ist derart, dass wir darauf verzichten ihn hier darzustellen. Wichtig ist es zu wissen, dass es solche Subventionswerte gibt und Sie den Wert beim vergebenden Institut erfahren. Besonders wichtig sind diese Angaben im Rahmen der de minimis Regelung der EU. Wenn die Summe der von Ihnen erlangten Subventionswerte unterhalb von 100.000 Euro verbleibt, dann wird dies von der EU nicht kontrolliert. Es gibt somit ein vereinfachtes Antragsverfahren.

Kombination mit Ausfallbürgschaften

Förderdarlehen können mit Ausfallbürgschaften kombiniert werden. Hierzu ist ein separater Antrag bei den Bürgschaftsbank oder Garantiegemeinschaften möglich. Die Ausfallbürgschaft mit separatem Antrag beläuft sich auf 50 bis 80 % der jeweiligen Kreditbetrages.

Es gibt Förderdarlehen mit integrierter Ausfallbürgschaft, den sogenannten Haftungsfreistellungen. Hierbei wird die finanzierende Bank anteilig von der Haftung gegenüber dem Förderinstitut befreit. Diese Haftungsfreistellung beläuft sich auf 40 bis 100 %, je nach Förderdarlehen.

Durch die Ausfallbürgschaften, egal welcher Form, entstehen Zusatzkosten von 0,5 bis 1,0 % p. a. auf den Bürgschaftsbetrag. Bei Bürgschaftsbanken wird oft eine Bearbeitungsgebühr von 1,0 % des Antrages verlangt.

Zusammenfassung

Mit zinsgünstigen Darlehen lässt sich über die Laufzeit 25-60 % der Investitionskosten einsparen (Kostenersparnis/Investition).

Förderdarlehen werden für Investitionen, Betriebsmittel und ohne Verwendungsnachweis vergeben. Förderdarlehen können mit Ausfallbürgschaften kombiniert werden. Förderdarlehen werden auch mit integrierter Ausfallbürgschaft (Haftungsfreistellung) vergeben. Die Ausfallbürgschaft kann bis zu 100 % betragen.

Förderdarlehen sind Subventionen oder nicht. Dies klären Sie im Einzelfall. Merke: Wo ERP draufsteht, ist auch Subvention drin, aber nicht nur dort.

In dieser Leiste finden Sie Zusatzinformationen zu der jeweils gezeigten Hauptseite.

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