Fördermittel: Öffentliche Bürgschaften
Wenn Ihnen mal die Sicherheiten ausgehen bzw. von Ihrem Kapitalgeber nicht akzeptiert werden.
Die öffentlichen Bürgschaften sind eine Finanzierungsergänzung. Viele Finanzierungen können aufgrund fehlender Sicherheiten nicht gemacht werden. Manchmal untersagen gar die gesetzlichen Regelungen ein unzureichend besichertes Darlehen zu vergeben.
Die Kapitalgeber und Sie sind sich einig, dass die Finanzierung sinnvoll ist, Sie den Kapitaldienst aufbringen können und das Vorhaben ertragreich sein wird. In diesem Falle kann bei fehlenden Sicherheiten eine öffentliche Bürgschaft die Finanzierungslücke mangels Sicherheiten schliessen.
Die öffentliche Bürgschaft wird in allen vier Förderbereichen gewährt, jedoch liegt das Hauptgewicht bei Investitionsdarlehen und Kapitalbeteiligungen. Hierbei werden die Risiken des Kapitalgebers reduziert, was bei Bürgschaften im Vordergrund steht.
Strukturierung der öffentlichen Bürgschaften
Die reine Form ist die öffentliche Bürgschaft zu einer Darlehens- bzw. Kreditvereinbarung als Sicherheitenersatz. Die häufigste Form ist die Ausfallbürgschaft. Bei Darlehen mit integrierter Ausfallbürgschaft (Refinanzierung und Bürgschaft vom gleichen Förderinstitut) nennt man dies Haftungsfreistellung.
Es ist auch möglich öffentliche Bürgschaft als "Rückversicherung" für auszureichende Bürgschaften und/oder Garantien zu geben. Hierzu zählen bspw. die Mietbürgschaft, Ausführungsgarantien, Gewährleistungsbürgschaften u.v.m..
Öffentliche Bürgschaft bis ca. 750 TEuro werden von Bürgschaftsbanken, Bürgengemeinschaften und Kreditgarantiegemeinschaften vergeben. Darüber hinaus greifen dann die Landesbürgschaften. Die Bürgschaften sind innerhalb der Bundesländer organisiert, jedoch nicht nur. Insbesondere Haftungsfreistellungen (Kredit inkl. Garantie) werden auch bundes- und europaweit vergeben.
In immer mehr Bürgschaftsinstituten gibt es die Möglichkeit eine Bürgschaft ohne Bank (BoB) zu beantragen. Dabei werden oftmals kleine Bürgschaftsbeträge im Vorfeld durch das Institut geprüft und zugesagt. Danach kann man sich die Bank suchen. Dies ist auch dann gut, wenn die Bürgschaft abgelehnt wird, weil nicht zwangläufig die Bank auch absagt.
Einige Institute gewähren auch Bürgschaften gegenüber sogenannten Nicht-Banken. Dies können Leasinggesellschaften (eigentlich Teilzahlungsbanken), Versicherungen oder normale Unternehmen sein. Leider gibt es hier bundesweit keine einheitliche Regelung. Dies ist auch beim Verband der Bürgschaftsbanken(VDB) nicht direkt zu ermitteln. Der Subventionslotse hat hierzu eine eigene Zusammenstellung gefertigt und diese mit den Förderstellen abgestimmt. Die Übersicht über die Bürgschaften finden Sie bei uns.
Die Ausfallbürgschaft zum Kredit
Zuerst einmal die Feststellung, dass eine öffentliche Bürgschaft vergeben wird, wenn die Gesellschaft und die Eigentümer der Gesellschaft (Gesellschafter, Aktionäre) über keine ausreichenden Sicherheiten mehr verfügen. In den meisten Fällen müssen die Gesellschafter dem Bürgschaftsinstitut eine persönliche Schuldübernahme erklären. Sie sollten es mit Ihrer Investition somit ernst meinen.
Der § 18 KWG (Kreditwesengesetz) sieht eine Prüfung und Besicherung von Engagements über 250 TEuro vor. Diese Prüfung darf nur unterlassen werden, wenn ausreichend Sicherheiten zur Verfügung stehen oder eine Garantie vorliegt. Bei der öffentlichen Bürgschaft muss trotzdem eine Prüfung durch die Bank erfolgen. Die Antragstellung einer Bürgschaft ist ein zusätzlicher Aufwand, bei dem Sie ein Förderinstitut überzeugen müssen einen Teil Ihres Risikos zu übernehmen. Beim Förderinstitut findet eine zusätzliche Kreditprüfung statt. Der Aufwand ist gross und eine Ablehnung möglich.
Das Antragsverfahren ist aufwendig. Dies liegt zum einen an den Antragsformularen, die je nach Bundesland unterschiedlich aufwendig sind, und zum anderen an der oft geforderten gutachterlichen Stellungnahme. Eine öffentliche Bürgschaft ohne detaillierte Vorhabensbeschreibung und einem Businessplan ist unwahrscheinlich.
Die Ausfallbürgschaft zur Kapitalbeteiligung
Ist Ihr Kapitalgeber nicht im Unternehmen tätig und verfolgt ausser der Kapitalanlage in Ihrem Unternehmen keine anderen wirtschaftlichen Interessen durch die Beteiligung, besteht die Möglichkeit, dass die Kapitalanlage in Ihrem Unternehmen zum einen refinanziert werden kann, aber vor allem durch öffentliche Bürgschaften besichert werden kann.
Nicht selten reduziert sich das Risiko für den Kapitalgeber auf die Hälfte oder gar ein Viertel der investierten Summe.
Die Haftungsfreistellung
Sind Kredit und Ausfallbürgschaft in einem Vertrag geregelt, dann nennt man diese Ausfallbürgschaft "Haftungsfreistellung". Es ist wahrscheinlich die einfachste Form in Deutschland eine Ausfallbürgschaft zu erhalten, da nicht mehrere Institute mit der Prüfung befasst sind. Da bei der Haftungsfreistellung das Förderinstitut ebenfalls einen Teil des Finanzierungsrisikos übernimmt, findet hier jedoch eine detailliertere Prüfung der Ertragsfähigkeit des Unternehmens statt.
Haftungsfreistellung gibt es für alle Kapitalformen, somit auch für Kredit und Beteiligungsrefinanzierungen.
Die Ausfallbürgschaft für Garantieunterlegungen
Sie kennen sicher das Problem, dass Ihre Bank die Gewährleistungsgarantie als Kredit rechnet und in die Risikobetrachtung mit dem vollen Betrag einbezieht. Bei Mietgarantien ist dies besser nachzuvollziehen, als bei der Gewährleistung. Diese greift meist nur mit 5 % des Nennbetrages. Als Unternehmen entscheiden Sie sich nun für das Geld oder für einen Kredit, der zu besichern ist. Hier kann die öffentliche Bürgschaft Abhilfe schaffen.
Die öffentliche Bürgschaft kann einen Teil der Gewährleistungen gegenüber Ihrer Bank absichern. Die Kosten der öffentlichen Bürgschaft sparen Sie durch die günstigen Konditionen der Gewährleistungsbürgschaft wieder ein.
Zusammenfassung
Die öffentliche Bürgschaft kann Finanzierungen möglich machen, die sinnvoll sind und ohne diese Zusatzsicherheit nicht erlaubt oder erwünscht sind. Durch die öffentliche Bürgschaft entsteht ein Zusatzaufwand von 1 % p. a. und eine Bearbeitungsgebühr von 1 %. Zusätzlich müssen Sie sowohl eine Vorhabens- (Projekt-) beschreibung, als auch einen Geschäftsplan vorlegen. (Anm.: Dies sind unterschiedliche Unterlagen.)
Die Bürgschaft kann zur Rücksicherung von Versicherungsgarantien (bspw. bei Erfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften) und bei Leasing (z. T. direkt an die Leasinggesellschaft) eingesetzt werden.
Das Risiko der Ablehnung Ihres Antrages ist hoch. Mit der Unzulänglichkeit Ihrer Unterlagen zum Antrag steigt das Ablehnungsrisiko stärker als bei jeder anderen Förderung. Sie sollten keine Angaben machen, die Sie nicht faktisch belegen können. Ansonsten sollten Sie mit nachvollziehbaren Wahrscheinlichkeiten arbeiten.
Die öffentliche Bürgschaft ist DIE Besicherungshilfe bei Betriebsmitteldarlehen, ob nun als Tilgungs- oder Kontokorrentdarlehen.